Studienplatzklage – Eine Garantie auf einen Studienplatz gibt es nicht!
Studienplatzklage – Eine Garantie auf einen Studienplatz gibt es nicht!
Auf den ersten Blick klingt das mit der Studienplatzklage ja ganz einfach. Wenn ich keinen Studienplatz bekommen habe, dann kann ich mir auch mit Hilfe des Gerichts einen erstreiten. Aber ganz so einfach ist es dann doch nicht. Es ist der Artikel 12 des Grundgesetzes, auf den sich alle Klagen stützen müssen. Der Artikel 12 besagt nämlich nicht mehr und nicht weniger, als das alle Deutschen das Recht haben, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Das heißt für die Hochschulen, dass sie sich darum zu kümmern haben, genügend Studienplätze zur Verfügung zu stellen. Die alte ZVS – heute heißt sie ja hochschulstart.de – hat damit nichts zu tun, denn die verteilt ja nur die Studienplätze die von den Hochschulen gemeldet werden. Eine Studienplatzklage gegen die ZVS macht also keinen Sinn. Ich muss eine Hochschule direkt verklagen. Die muss dann beweisen, dass sie nun wirklich keine Möglichkeit mehr hat einen Studenten aufzunehmen.
Der Trick dabei ist, dass die Hochschulen oftmals einen Vergleich anstreben weil ihnen die vielen Klagen zu teuer sind. Dann hat man den begehrten Studienplatz an der Uni seiner Wahl auch ohne vorher bei der ZVS überhaupt beworben zu haben. Gewinnt man den Prozess gegen die Hochschule oder geht man den Vergleich ein, dann werden die freien Plätze unter denen ausgelost die gegen die Uni geklagt haben.
Rechtschutzversicherungen helfen oft nicht!
Aber eine Studienplatzklage kann teuer werden, denn die Kosten der Klage und auch den Rechtsanwalt muss man selbst zahlen und wenn man den Prozess verliert, auch die Kosten der Hochschule. Da hilft auch – zurzeit wenigstens – kaum eine Rechtsschutzversicherung.
Der Link zur Webseite:
http://www.studienplatzklage.de
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